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   BSG, 02.08.1979 - 5 RKn 22/78   

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https://dejure.org/1979,6274
BSG, 02.08.1979 - 5 RKn 22/78 (https://dejure.org/1979,6274)
BSG, Entscheidung vom 02.08.1979 - 5 RKn 22/78 (https://dejure.org/1979,6274)
BSG, Entscheidung vom 02. August 1979 - 5 RKn 22/78 (https://dejure.org/1979,6274)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wirtschaftlich gleichwertige Tätigkeit - Steinkohlebergbau - Bisher verrichtete knappschaftliche Arbeit - Stufe

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 20.06.1979 - 5 RKn 4/78

    Wirtschaftliche Gleichwertigkeit von Tätigkeiten - Tarifliches Entgelt -

    Auszug aus BSG, 02.08.1979 - 5 RKn 22/78
    Das entspricht dem ursprünglichen Zweck der Festsetzung eines solchen Prozentsatzes, kleinere Veränderungen der Relation nicht zu einer ständigen Veränderung der wirtschaftlichen Gleichwertigkeit und damit des Rentenanspruchs führen zu lassen" In dem Zusatz "etwa" kommt zum Ausdruck, daß es sich nicht um eine schematisch und starr zu handhabende Grenze handelt, denn auch bis zum 310 März 1939war die Entscheidung über die Gleichwertigkeit von Fall zu Fall unter Abwägung der Einzelumstände zu treffen (vgl Mansfeld/Pohle aaO}, Die Grenze der wirtschaftlichen Gleichwertigkeit von 7, 5 % stellt eine absolute Obergrenze dar, oberhalb der in jedem Falle unabhängig von dem Lohngruppenabstand keine Gleichwertigkeit mehr bestehta Unterhalb dieses Grenzwertes können - zeitlich oder der Höhe nach - geringfügige Unterschreitungen gleichwohl im Einzelfall zur Ungleichwertigkeit führen. Dementsprechend hat der Senat im Urteil vom 20, Juni 1979 - 5 RKn 4/78 - entschieden, daß kurzfristige Verringerungen der Differenz zwischen dem tariflichen Entgelt zweier Tätigkeiten, die durch zeitversetzte Tariferhöhung bedingt sind, die hier maßgebende wirtschaftliche Gleichwertigkeit nicht begründenw Eine Abstufung des Klägers in die Lohngruppe 06, wie sie die Beklagte für die Rentengewährung fordert, bedeutet im Vergleich zur Gruppe 09 eine Lohndifferenz von 10, 66 %, worauf das LSG bereits hingewiesen hat® Damit wäre für den Kläger die vom Senat im Urteil vom 29. Juni 1977 (aaO) vorgenommene Korrektur und Neubestimmung des Grenzwertes der "wirtschaftlichen Gleichwertigkeit" iS des 5 45 Abs. 1 Nr. 2 RKG von 10 auf 7, 5 % bedeutungslos, Er müßte weiterhin die vom Senat als korrekturbedürftig angesehene Differenz von über 10 % hinnehmen.
  • BSG, 09.12.1986 - 8 RK 12/85

    Beiladung eines Leistungsträgers - Erstattungsanspruch - Arbeitsunfähigkeit -

    Mit dem Sinn und Zweck der Krankengeldregelung sind jedoch geringfügige Schwankungen des Einkommens vereinbar, solange.die""Verweisungstätigkeit" als wirtschaftlich gleichwertig angesehen werden kann (zum Begriff der wirtschaftlichen Gleichwertigkeit 5 BSG, Urteile vom 28. Januar 1971 - 5 RKn 3/70 - SozR RKG % 45 Nr. 38 -" vom 28. Februar 1974. - 5 RKn 24/72 -" vom 20. Juni 1979 - 5 RKn 4/78 - und vom 2- August 1979 - 5 RKn 22/78 - SozR 2600 $ 45 Nrn 2, 26 und 28; Mansfeld-Pohle, RKG, Kommentar, 1932, S 278 f).
  • BSG, 09.12.1986 - 8 RK 27/84

    Krankengeld - Blockfrist - Krankheitszustand - Bindung an frühere Bewilligungen

    1979 - 5 RKn 22/78 28;.
  • LSG Bayern, 16.02.2005 - L 13 KN 1/03

    Rente für Bergleute ohne Anrechnung von Hinzuverdienst nach § 96a

    Bei einer Beschäftigung außerhalb des Bergbaus sei eine starre Handhabung der wirtschaftlichen Gleichwertigkeitsgrenze geboten (Hinweis auf BSG SozR 2600 § 45 Nr. 28).
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